Allgemeine Geschäftsbedingungen der DeLa GbR

I. Vertragsgrundlagen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der DeLa GbR. Alle Leistungen der DeLa GbR werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die DeLa GbR nur dann verbindlich, wenn sie dies bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Vertragspartner wird jeweils der Unterzeichner der Auftragsbestätigung bzw. Auftragserteilung.

3. Soweit Geschäfts- oder ähnliche Bedingungen des Auftragnehmers nicht besonders vereinbart werden, sind sie nicht Vertragsbestandteil.

4. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

II. Ausführungen 

1. Bei der Leckageortung und Baudiagnostik übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehlmessungen und ihre Folgen, wenn das Messergebnis aufgrund bauseits vorhandener Umstände beeinflusst worden ist.

III. Vergütung 

1. Sofern keine Sonderregelung vereinbart worden ist, ist die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Skonto zu bezahlen. Eine Beanstandung der Rechnung kann nur innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.

2. Bei Verzug des Kunden ist die DeLa GbR berechtigt, für jedes Mahnschreiben eine Kostenpauschale von € 5,00 beim Kunden in Ansatz zu bringen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei insoweit überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.                                                

IV. Gerichtsstand 

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für den Sitz des Auftragsnehmers zuständig ist.

2. Für Schäden, die im Zusammenhang mit den Untersuchungen am Untersuchungsobjekt, insbesondere an Rohrleitungen, sowie hiermit verbundene Folgeschäden am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz

4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

5. Alle unsere Angebote sind freibleibend, und wir sind nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verpflichtet.

6. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

7. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen seiner Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

8. Werden wir mit einer Leckageortung beauftragt – diese schulden wir jeweils als Dienstleistung – und kann diese nicht erfolgen, weil der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, die Leckage trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, unsere entstandenen Aufwendungen zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Leckageortung in unseren Verantwortungs- und Risikobereich fällt.

9. Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für uns selbst, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit in diesen Bedingungen nicht abweichendes geregelt ist. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10. Wir haften gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten im Übrigen nicht. 

11. Wir haften nicht für Schäden des Auftraggebers, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die der Auftraggeber versichert hat, für entgangenen Gewinn, Schäden aus einer Betriebsunterbrechung des Auftraggebers, sowie für Schäden, die der Auftraggeber durch mit seinem Abnehmer vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung in rechtlich zulässiger und zumutbarer Weise hätte beschränken können. 

12. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Sie gelten auch nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

13. Der Auftragnehmer hat zunächst das zweimalige Recht, Mängel durch Nachbesserung zu beheben.